Gesetzlich Versicherte


Gesetzlich versicherten Patienten entstehen keine Kosten. Als kassenzugelassene Psychotherapeutin rechne ich die Kosten der Therapie bei krankheitswertiger Symptomatik direkt mit den Krankenkassen über den EBM ab.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin im Quartal unbedingt ihre elektronische Gesundheitskarte mit!

Eine Überweisung wird nur dann benötigt, wenn Sie am Hausarztprogramm ihrer Krankenkasse teilnehmen.

 

 

 

Privat Versicherte


Die Rechnung für die Behandlung privat versicherter Kinder und Jugendlichen wird monatlich ausgestellt.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie übernimmt.

 


Selbstzahler


Die Kosten der Psychotherapie können natürlich auch selbst getragen werden, z.B. um eine Weitergabe der Diagnosen an ihre Krankenkasse u.ä. zu umgehen.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte


Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten wird ein Antrag benötigt, welchen Sie in der Folge bei der Beihilfestelle einreichen können.

Die Kosten der Psychotherapie werden bei einer positiven Begutachtung gemeinsam von der Beihilfe und ihrer privaten Krankenkasse übernommen.

 

 



Mit der Bitte um Beachtung:

Da es sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis handelt und Ausfälle nicht mit anderen Patienten kompensiert werden können, bitte ich um Verständnis, dass ich bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar berechne.

Dieses wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und muss daher privat bezahlt werden.