Eine Überweisung wird nur benötigt, wenn Sie am Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse teilnehmen.Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte jeweils zum ersten Termin im neuen Quartal mit.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Versicherte seit 2017 der verpflichtende Erstzugang zur Psychotherapie. Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient/ die Patientin aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen wird. In der Sprechstunde wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt und geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche einer Psychotherapie bedarf oder ob mit anderen Unterstützungsangeboten (z.B. Erziehungsberatung, Familienberatungsstellen, etc.) geholfen werden kann. Die weiterführende Behandlung muss nicht durch die Therapeutin/ den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Falls die Praxis bspw. keine freien Therapieplätze zur Verfügung hat, werden Sie weiterverwiesen.
Die Psychotherapeutische Akutbehandlung dient dazu, Patientinnen und Patienten in akuten Krisensituationen zu unterstützen. Sollte diese Behandlung nicht ausreichen. kann sich eine Psychotherapie im Sinne von Kurz- oder Langzeitherapie anschliessen.
Ohne, dass es einem Antrag an die Krankenkasse bedarf, finden vor einer Kurz- oder Langzeittherapie mindestens zwei und maximal sechs probatorische Sitzungen statt. Hierbei wird mittels Gesprächsführung und Fragebögen, sowie psychologischer Tests erfasst, welche Diagnose vorliegt und ein Behandlungsplan für die Psychotherapie erstellt. Im Anschluss erfolgt der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse.
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse, beginnt die Psychotherapie. Diese kann als Kurzzeittherapie erfolgen mit maximal 2x 12 Therapieeinheiten oder als Langzeittherapie mit 60 (max. 80) Stunden. In der Regel finden die psychotherapeutischen Sitzungen wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern jeweils 50 Minuten.